Anlage 3 WZG§4UmwSchBek
Kennzeichen mit Namen und Abkürzung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe
(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen, mit Namen und Abkürzung, (Kennzeichen schwarz-weiß, Abkürzung grün) Fundstelle: BGBl. I 1993, 1158)
(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen, mit Namen und Abkürzung, (Kennzeichen schwarz-weiß, Abkürzung grün) Fundstelle: BGBl. I 1993, 1158)